Praktischer Leitfaden - Griechisches Erbrecht

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1. Ausschlagung der Erbschaft

Die Frist für die Ausschlagung der Erbschaft beträgt für Personen, die Ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Griechenlands haben 1 Jahr. Für Personen, die ihren Wohnistz im Inland haben nur 4 Monate. Zu beachten ist allerdings, dass die Vorbereitung des Verfahrens der Erbschaftsannahme unter Umständen 1 bis 2 Monate in Anspruch nehmen kann. Nach Ablauf der Frist ist eine Ausschlagung des Erbes nicht mehr möglich und das Erbe muss, nach dem beschriebenen Verfahren, angetreten werden.

 

2. Anmeldung der Erbschaft beim Finanzamt

Die Frist für die Anmeldung der Erbschaft beim griechischen Finanzamt beträgt für Personen, die Ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben ebenfalls 12 Monate. Da mit der Anmeldung auch zahlreiche Dokumente eingereicht werden müssen, sollten die Vorbereitungen hierfür spätestens 2 Monate vor Ablauf der Frist beginnen.