Erbschaftsannahme von Immobilien in Griechenland

Bei Immobilien erfolgt die Erbschaftsannahme in Griechenland grundsätzlich mit notarieller Beurkundung der Erbschaftsannahmeerklärung. Diese Erklärung wird vom Notar vorbereitet und von den Erben gegengezeichnet. Zur Vorbereitung der Erbschaftsannahmeerklärung wird eine Reihe von Unterlagen benötigt.

In der Regel sind dies Folgende:

  • Sterbeurkunde im Original (soweit diese aus Deutschland stammt, mit Apostille)
  • Testament (soweit vorhanden, mit Apostille)
  • Eigentumstitel der geerbten Immobilien
  • Bei Grundstücken, der topografische Plan der Immobilie im Original
  • Bescheinigung über die nächsten Verwandten des Erblassers
  • Bescheinigung, dass das Erbe nicht ausgeschlagen wurde
  • Bescheinigung, dass kein Verfahren hins. des Nachlasses anhängig ist.

 

Um das Erbe in Griechenland antreten zu können, müssen ausländische Staatsbürger ferner in Griechenland

  • beim Finanzamt für Personen mit Hauptwohnsitz im Ausland eine griechische Steuernummer beantragen
  • das Erbe beim Finanzamt anmelden
  • soweit eine Erbschaftssteuer anfällt, muss diese beglichen werden, anderenfalls muss eine Bescheinigung beantragt werden, dass im konkreten Fall keine Erbschaftssteuer anfällt.

 

Nach Einreichung dieser Unterlagen kann das beauftragte Notariat die Erbschaftsannahmeerklärung vorbereiten, die dann von den Erben vor Ort unterzeichnet und anschließend beim zuständigen Katasteramt eingetragen wird. Nach Eintragung der Erschaftsannahmeerklärung beim Katasteramt ist das Verfahren der Erbschaftsannahme formell abgeschlossen.

 

Als neuer Eigentümer, einer in Griechenland gelegenen Immobilie, sind Sie im darauf folgenden Jahr verpflichtet Ihr Eigentum, in einer gesonderten Erklärung anzumelden und ggf. eine Einkommensteuererklärung abzugeben