Bei Immobilien erfolgt die Erbschaftsannahme in Griechenland grundsätzlich mit notarieller Beurkundung der Erbschaftsannahmeerklärung. Diese Erklärung wird vom Notar vorbereitet und von den Erben gegengezeichnet. Zur Vorbereitung der Erbschaftsannahmeerklärung wird eine Reihe von Unterlagen benötigt.
In der Regel sind dies Folgende:
Um das Erbe in Griechenland antreten zu können, müssen ausländische Staatsbürger ferner in Griechenland
Nach Einreichung dieser Unterlagen kann das beauftragte Notariat die Erbschaftsannahmeerklärung vorbereiten, die dann von den Erben vor Ort unterzeichnet und anschließend beim zuständigen Katasteramt eingetragen wird. Nach Eintragung der Erschaftsannahmeerklärung beim Katasteramt ist das Verfahren der Erbschaftsannahme formell abgeschlossen.
Als neuer Eigentümer, einer in Griechenland gelegenen Immobilie, sind Sie im darauf folgenden Jahr verpflichtet Ihr Eigentum, in einer gesonderten Erklärung anzumelden und ggf. eine Einkommensteuererklärung abzugeben