Gerade in der schwierigen Situation, nach dem Verlust eines nahestehenden Menschen, müssen viele Dinge in Zusammenhang mit einer möglichen Erbschaft geregelt werden. Als Hilfestellung erhalten Sie in diesem Unterabschnitt einen Überblick über die wichtigsten Punkte.
1. Ausschlagung der Erbschaft: Die Frist für die Ausschlagung der Erbschaft in Griechenland beträgt für Personen, die Ihren ständigen Wohnsitz außerhalb Griechenlands haben 1 Jahr. Für Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben beträgt die Frist 4 Monate. Zu beachten ist allerdings, dass die Vorbereitung des Verfahrens der Erbschaftsannahme unter Umständen 1 bis 2 Monate in Anspruch nehmen kann.
2. Anmeldung der Erbschaft beim Finanzamt: Die Frist für die Anmeldung der Erbschaft beim griechischen Finanzamt beträgt für Personen, die Ihren ständigen Wohnsitz im Ausland haben 12 Monate. Für Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben beträgt die Frist 6 Monate.Da mit der Anmeldung auch zahlreiche Dokumente eingereicht werden müssen, sollten die Vorbereitungen hierfür spätestens 2 Monate vor Ablauf der Frist beginnen.
1. Der Erbe sollte sich grundsätzlich vor dem Antritt des Erbes, unbedingt aber bei einem größerem Erbe, zunächst ein genaues Bild über die Erbmasse machen und alle notwendigen Unterlagen, wie Erwerbstitel von Grundstücken, Bankkonten, Aktien usw. zusammentragen.
2. Darüber hinaus sollte der Erbe versuchen alle noch offenen Verbindlichkeiten, Steuerschulden usw. in Erfahrung zu bringen.
Um diese Frage zu beantworten zu können, sollte man in Erfahrung bringen, ob der Erblasser ein Testament verfasst hat. Falls nicht gilt die gesetzliche Erbfolge. Das anzuwendende Recht richtet sich nach der Staatsangehörigkeit des Erblassers.
Sind noch weiterte Erben vorhanden ist es u.U. sinnvoll gemeinsam vorzugehen um Zeit und Kosten zu sparen
Nachdem die oben beschriebenen Informationen eingeholt worden sind, sollte der Erbe entscheiden,
ob die Erbschaft anerkannt oder ausgeschlagen werden soll
ob ein Erbschein beantragt werden muss, insbesondere um Zugriff auf die Konten des Erblassers zu erhalten
bei welchem Notar die Erbschaftsannahme durchgeführt werden soll
welcher Steuerberater mit der Erbschaftssteuererklärung beauftragt werden soll.
Für Ehegatten und Kinder, als auch für die übrigen Erben des ersten Rangs gilt ein Steuerfreibetrag bis zu 150.000 €. Über diesen Betrag hinaus gelten folgende Steuersätze:
Erbmasse |
Erbschaftssteuer in Prozent |
von 0 bis 150.000 € |
0,00% |
von 150.000 € bis 300.000 € |
1,00% |
von 300.000 € bis 600.000 € |
5,00% |
über 600.000 € |
10,00% |